Vorsorgevollmacht - wer braucht sie?

Vorsorgevollmacht – was ist das und wer braucht sie?

Viele Menschen haben noch nie von einer Vorsorgevollmacht gehört und wissen daher auch nicht, was es damit auf sich hat. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Art von Vorsorge, die es Ihnen ermöglicht, im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die Kontrolle über Ihre Angelegenheiten zu behalten. Dies bedeutet, dass Sie entscheiden können, wer für Sie sorgen soll, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind.

Viele Menschen glauben, dass sie keine solche Vollmacht benötigen, weil sie noch jung und gesund sind. Doch auch wenn Sie noch nie krank waren, kann es jederzeit zu einem Unfall kommen, bei dem Sie nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.

Auch wenn Sie denken, dass Ihre Familie oder Freunde immer für Sie da sein werden, ist es wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Denn es ist nicht immer möglich, selbst für sich zu sorgen – vor allem, wenn Sie unerwartet erkranken oder einen Unfall haben.

 

Vorsorgevollmacht – was ist das?

Das ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, im Falle seiner eigenen Betreuungsunfähigkeit oder seines Todes bestimmte Angelegenheiten für ihn zu regeln.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtlich bindender Vertrag, in dem Sie eine andere Person damit beauftragen, für Sie zu entscheiden, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies kann beispielsweise eine Person sein, der Sie vertrauen, wie Ihr Ehepartner, ein Familienmitglied oder ein guter Freund.

Mit dieser rechtlichen Vereinbarung, legen Sie im Voraus fest, wer Ihre Angelegenheiten im Falle Ihrer Abwesenheit oder Unfähigkeit regeln soll. Dies kann sehr nützlich sein, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

 

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Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, weil sie es dem Bevollmächtigten ermöglicht, im Falle der Betreuungsunfähigkeit oder des Todes des Vollmachtgebers die Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln.

Sie kann für alle Arten von Angelegenheiten erstellt werden, einschließlich Finanzen, Medizin und sogar Haustiere. Sie können eine Vorsorgevollmacht für alle Aspekte Ihres Lebens erstellen oder nur für einige wenige Bereiche.

Es ist wichtig, dass Sie sorgfältig überlegen, wem Sie Ihre Vollmacht übertragen. Denn diese Person wird in Zukunft wichtige Entscheidungen für Sie treffen müssen – beispielsweise über Ihre Behandlung, Ihre finanziellen Angelegenheiten oder Ihren Wohnort.

Informieren Sie sich daher gründlich über die Person, der Sie Ihre Vorsorgevollmacht übertragen möchten. Achten Sie auch darauf, dass diese Person zuverlässig ist und dass Sie ihr vertrauen können.

Denken Sie auch daran, dass Sie Ihr Dokument jederzeit wieder ändern oder widerrufen können. Informieren Sie daher regelmäßig Ihre Angehörigen und die Person(en), der (denen) Sie Ihre Vorsorgevollmacht übertragen haben, über Ihre aktuelle Situation.

 

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Jeder volljährige, geschäftsfähige Deutsche kann eine Vorsorgevollmacht erteilen. Das bedeutet, dass auch Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung eine solche Vollmacht erteilen können, sofern sie in der Lage sind, die Trägerschaft der Vorsorgevollmacht zu verstehen.

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtlich bindendes Dokument, das Sie erstellen können, um im Voraus festzulegen, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie dies nicht mehr können. Dies kann sehr nützlich sein, wenn Sie aus einem bestimmten Grund vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie nur dann eine Vorsorgevollmacht erstellen können, wenn Sie voll geschäftsfähig sind. Das bedeutet, dass Sie über 18 Jahre alt sein müssen und dass Sie nicht unter Betreuung stehen.

Sie können diese Art der Vollmacht für alle Bereiche Ihres Lebens erstellen, in denen Sie Unterstützung benötigen. Dazu gehören beispielsweise Ihre finanziellen Angelegenheiten, Ihre Gesundheitsversorgung oder Ihre Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Wohnsitz.

 

Wen kann ich bevollmächtigen?

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sollten Sie sorgfältig überlegen, wem Sie diese Verantwortung übertragen möchten. Denn die Person, die Sie benennen, wird in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Sie können selbst bestimmen, wer für Sie verantwortlich sein soll. Dies kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ein Vertrauter sein.

Die Person, die Sie als Ihren Vorsorgebevollmächtigten benennen, muss also vertrauenswürdig sein und Sie gut kennen. Sie sollte zudem ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Bedürfnisse haben und in der Lage sein, eigenständig zu entscheiden.

Bedenken Sie außerdem, dass Ihr Vorsorgebevollmächtigter immer nur die Befugnisse hat, die Sie ihm oder ihr in der Vorsorgevollmacht eingeräumt haben. Sie können Ihrem Vorsorgebevollmächtigten also zum Beispiel die Entscheidung über die Art der Pflege, die Sie im Ernstfall erhalten möchten, überlassen.

 

Welche Angaben müssen in einer Vorsorgevollmacht enthalten sein?

In einer Vorsorgevollmacht müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • die Angabe des Vollmachtgebers
  • die Benennung des oder der Bevollmächtigten
  • die Angabe der Bereiche, in denen die Vollmacht gilt
  • die Angabe des Zeitraums, für den die Vollmacht gilt
  • die Unterschrift des Vollmachtgebers

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Wo muss ich eine Vorsorgevollmacht hinterlegen?

Die Vorsorgevollmacht wird in einem sogenannten Vorsorgeregister hinterlegt. Dieses Register führt die Bundesnotarkammer. Die Hinterlegung in diesem Register ist kostenlos.

 

Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Eine Vorsorgevollmacht erstellen Sie, indem Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen. Dieses Formular können Sie bei einem Notar oder bei einer Behörde erhalten.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, geben Sie damit einer anderen Person die Möglichkeit, für Sie zu entscheiden, falls Sie selbst einmal nicht in der Lage sein sollten, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Beachten Sie, dass die Vollmacht nur in Kraft tritt, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Sie können jederzeit eine Vorsorgevollmacht ändern oder widerrufen.

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit erstellt werden. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie mit dieser Vollmacht weitreichende Entscheidungen übertragen.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sollten Sie sicherstellen, dass die Person, die Sie bevollmächtigen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um Ihre Angelegenheiten zu regeln.

 

Was kostet die Erstellung einer solchen Vollmacht?

Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht über einen Notar fallen z. T. nicht unerhebliche Kosten an. Die Preise hierfür sind bundesweit einheitlich festgeschrieben. Im Gebührensatz der Notargebühren sind die Beratung, die Entwurfserstellung und die Beurkundung enthalten.

Die Höhe der Gebühren sind abhängig von dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers. Für die Erstellung weiterer Dokumente, wie z. B. Patientenverfügung, fallen weitere Gebühren an.

Wird die Vorsorgevollmacht schriftlich und von einem Notar beurkundet, sollte man das Dokument regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Hierbei können wiederum Gebühren anfallen.

Eine kostengünstige Möglichkeit ist die Erstellung über unseren Partner, der Deutschen Vorsorgedatenbank.

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  • Registrierung Ihrer Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und digitale Einlagerung Ihrer Dokumente – somit ist ein schnelles Auffinden im Ernstfall gewährleistet
  • Jährliche Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Dokumente

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